Vertragsbedingungen für die Zusammenarbeit mit bemontira
Stand: 01.01.2023
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der bemontira GmbH, Marienstraße 15, 70178 Stuttgart (nachfolgend "bemontira" genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, bemontira stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote von bemontira sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von bemontira oder durch die Ausführung der Leistung durch bemontira zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Der Umfang der von bemontira zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag.
bemontira ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch bemontira. Bemontira behält sich vor, für den durch die Änderung entstehenden Mehraufwand eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart, sind 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss und 50% nach Durchführung der Veranstaltung fällig.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist bemontira berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist bemontira berechtigt, folgende Stornierungsgebühren zu berechnen:
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bemontira kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
bemontira haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von bemontira, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet bemontira nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von bemontira, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wird die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Streiks, Epidemien, Pandemien sowie behördliche Anordnungen, die nicht dem Risikobereich einer der Parteien zuzurechnen sind.
Im Falle eines Rücktritts aufgrund höherer Gewalt wird bemontira dem Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen erstatten, abzüglich der bereits entstandenen Kosten und Aufwendungen.
Alle von bemontira erstellten Konzepte, Entwürfe, Pläne und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von bemontira und sind urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber erhält an diesen Unterlagen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den Vertragszweck.
Die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von bemontira.
bemontira verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung des Vertrages gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen bemontira und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Stuttgart. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Unser Team steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
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